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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma mube, Amberg Stand 14.10.2010

1. Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise
Alle Preisangaben in Angeboten sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderung der den Preis bestimmender Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung verursacht, bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle Preise sind Nettopreise, die jeweilige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Kosten für Verpackung, Versand, etwaige Zollkosten und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Liefermenge
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Versand; Liefer- und Leistungszeit
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, dem Verkäufer vorbehalten. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse und so weiter -, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Kaufvertragsparteien gegenseitig keinerlei Ansprüche. Hierauf kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den Verkäufer unverzüglich benachrichtigt.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe 0,33 Prozent für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Diese Entschädigung kann erst ausgelöst werden, wenn dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt wurde. Der Verkäufer wird von seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Vorlieferant nicht erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, seine Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in angemessener Höhe auszugleichen.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Betriebsgelände des Kunden erreicht hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers oder Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

7. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterläßt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Ware durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Käufer entsprechende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel sofort innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ein Zurückweisen der Ware ist unstatthaft. Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachlieferung. Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen gelten diese Bestimmungen jeweils von der Teillieferung ab.

9. Gewährleistung
Da der Verkäufer selbst in der Regel nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten die Gewährleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller dem Verkäufer gegenüber einräumt. Bei begründeter Mängelrüge leisten die Lieferanten des Verkäufers im Regelfalle nach ihrer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Haftung für Folgeschäden, sowie Ansprüche auf Wandlung und Minderung entfallen, unabhängig um welche Art von Mangel es sich handelt. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Käufer, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschliessender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Reparaturversuche, Eingriffe oder Konfigurationsveränderungen durch inkompetentes oder unbefugtes Personal führen zum sofortigen Erlöschen aller Gewährleistungsansprüche. Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Ware und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer und Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder hierfür Vorkasse zu verlangen. Der Verkäufer kann auch Vorkasse verlangen bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkursoder Vergleichsverfahrens. Der Käufer ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Zahlungsansprüchen aufzurechnen. Unter den gleichen Voraussetzungen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont ist erst Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst hat.

11. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Käufer ist zur Weiterveräusserung der gelieferten Waren und der aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräusserung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräusserung Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Satz 1. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat.
Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräussert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräusserung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum des Verkäufers stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Verkäufer verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen auf Verlangen des Käufers an diesen zu übertragen, wenn und soweit deren Wert der dem Verkäufer zustehenden Forderungen 20% übersteigt.

12. Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Software und Softwarelizenzen sind von Rücknahme und Stornierung ausgeschlossen.

13. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen.

14. Absatzbindung
Bei Bezug von Erzeugnissen, für die Absatzbindung besteht, gelten außer diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers, die bei uns zur Einsichtnahme vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen.
Sämtliche Produkte, welche Embargo-Bedingungen unterliegen, dürfen unter keinen Umständen exportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen ist strafbar.

15. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

16. Gerichtsstand
Auf Verträge des Verkäufers findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel- und Scheckverfahren ist Sitz des Verkäufers.

17. Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 5 und 6 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung. Für eventuellen Datenverlust wird keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt auch für den Fall von sogenannten Viren. Der Kunde ist für entsprechende Datensicherungen selbst verantwortlich.

18. Leistungsabgrenzung:
Für die Beseitigung von Störungen und Mängeln, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung (Anwenderfehler, Konfigurationsfehler), sowie durch Eingriffe unberechtigter Dritter verursacht werden oder die im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen sowie Störungen, die auf die Verwendung anderer als der vorn Hersteller zugelassener Materialien und Zubehör zurückzuführen sind, übernimmt der Technische Kundendienst keine Haftung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Justage, Reinigung und Verbrauchsmaterial.
Bei unberechtigt geltend gemachten Serviceansprüchen behält sich der Technische Kundendienst vor, entstehende Kosten direkt dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Ebenfalls nicht abgedeckt im Rahmen dieses Servicevertrages sind Schäden durch: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen: Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen, Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, Höhere Gewalt, Hardware-Schäden, die auf eingesetzte, fehlerhafte Software zurückzuführen sind, sowie Computerviren. Die Behebung von Softwareproblemen, die Installation eines Betriebssystems, Datensicherung bei Festplattendefekten und die Konfiguration der Produkte gehören nicht zum Leistungsumfang.

19. Ersatzteile:
Soweit der Einbau von Ersatzteilen erforderlich ist, wird der Technische Kundendienst entweder Neuteile verwenden oder Austauschteile, die einem Neuteil uneingeschränkt entsprechen. Das Eigentum an den ausgetauschten Teilen geht auf den Technischen Kundendienst, das Eigentum an den Austauschteilen auf den Kunden über.

20. Mitwirkung des Anwenders:
Der Anwender wird dem vom Technischen Kundendienst eingesetzten Servicepersonal zur Vornahme der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen und jede Hilfeleistung leisten, um eine zügige Instandsetzung zu ermöglichen. Es ist Aufgabe des Anwenders, regelmässig und soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Daten ("Backup") vorzunehmen. Eine Haftung für Daten wird nicht übernommen.

21. Gewährleistung:
Sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten fehlerhaft erbracht, wird der Technische Kundendienst auf Anforderung des Anwenders binnen angemessener Frist nachbessern. Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Anwender den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen. Alle weiteren Ansprüche des Anwenders sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, insbesondere bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Anwender hat eventuelle Schäden oder Mängel unverzüglich nach Kenntniserhalt an den Technischen Kundendienst unter Angabe der für die Ermittlung des Mangels oder Schadens zweckdienlichen Informationen mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

22. Haftung:
Führen Kundendienstleistungen zu unmittelbaren Sachschäden, so übernimmt der Technische Kundendienst gegenüber dem Auftraggeber die Haftung im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unmittelbarer Schaden ist dabei der Aufwand, der zur Wiederherstellung des beschädigten Gutes erforderlich ist. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn gegen den Technischen Kundendienst sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen § 1.4 Produkthaftungs-Gesetz zwingend gehaftet wird. Der Kunde stellt den Technischen Kundendienst von Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung des Auftrages hinausgehen. Der Technische Kundendienst schließt jegliche Haftung aus für ursächlich oder im Zusammenhang mit Computerviren verursachte Schäden und Vermögensverluste.

23. Vor-Ort-Service
Wurde ein Vor-Ort-Service vereinbart, wird der Servicedienst während seiner Geschäftszeit Instandsetzungsarbeiten vor Ort durch ausgebildetes, mit Ersatzteilen und üblichen Prüfmitteln ausgerüstetes Personal durchführen lassen. Eingeschlossen sind im Einzelnen folgende Leistungen:

    - Telefonische Fehleranalyse (Hotline)
    - Lokalisieren der defekten Hardware
    - Austausch von Bauteilen oder Baugruppen
    - Kosten für An- und Rückfahrt des Technikers
    - Testen der reparierten Hardware
    - Kosten für Arbeitszeit des Technikers, die benötigt wird, um das Rechnersystem, Bauteil oder Peripheriegerät auszutauschen, zu reparieren und/oder zu testen.
    - Spesen für den Techniker

Die Servicehotline steht an Werktagen Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr unter der Rufnummer 09621/607607 zur Verfügung. Der Beginn der Leistung erfolgt mit Annahme der Störungsmeldung unter Angabe der Rechnungsnummer, der Hersteller-Artikelnummer und der Beschreibung des auftretenden Fehlers.

24. Anreisekosten
Fahrtkosten werden zu den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird zu 50 % des jeweiligen Stundensatzes in Ansatz gebracht. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 20. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der Bedingung hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung, die dem Willen der Parteien und dem Zweck des Vertrages am ehesten entspricht, ersetzt. Das gleiche gilt für eine von den Parteien nicht gesehene Lücke

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